Klimaschutzprogramm: Pläne der Bundesregierung
Was Hauseigentümer mit Ölheizung jetzt wissen sollten
Die
heute vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte für ein
Klimaschutzprogramm sorgen für neue Bestimmungen, die vor allem
ölbeheizte Gebäude betreffen. Dabei soll es, trotz anderslautender
Berichte, kein generelles Einbauverbot für neue Ölheizungen geben.
Dennoch sind derzeit viele Hausbesitzer verunsichert. Das Institut für
Wärme und Oeltechnik (IWO) hat daher Antworten auf die wichtigsten
Fragen zusammengestellt.
Sind die jetzt bekannt gewordenen Maßnahmen bereits gültig?
Nein. Bislang handelt es sich um Vorschläge der Regierung, die zum Teil
noch Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen. Es ist daher denkbar,
dass noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.
Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2026 hinaus.
Dürfen künftig noch neue Ölheizungen eingebaut werden?
Ja, das dürfen sie. Bis Ende 2025 kann ein alter Ölkessel ganz einfach
gegen ein neues Öl-Brennwertgerät ausgetauscht werden. Eine solche
Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes
Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf um bis zu 30 Prozent reduzieren kann.
Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie
als Hybridheizungen erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum
Beispiel Solaranlagen sein.
Was muss jetzt getan werden?
Es besteht für Hauseigentümer kein Handlungsdruck. Wer aktuell eine
Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant hat, kann diese
weiterhin umsetzen. Bis Ende des Jahres kann außerdem über die Aktion
„Besser flüssig bleiben“ noch kostenlos die maximale staatliche
Förderung gesichert werden. Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt
werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet. Mehr unter www.besser-fluessig-bleiben.de.
Gibt es noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?
Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts soll noch bis zum Ende des Jahres
2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind
Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Ab 2020 fällt
diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen
voraussichtlich weg. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von
Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.
Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer?
Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen
des Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme.
Diese Einbindung kann aber auch unabhängig von der
Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vorgenommen werden.
Dazu beraten SHK-Fachbetriebe. Ab 2026 wird die Einbindung erneuerbarer
Energien voraussichtlich zur Pflicht, wenn eine neue Ölheizung eingebaut
werden soll.
Wie geht es weiter mit Ölheizungen?
Ölheizungen sind nach wie vor zukunftsfähig, denn sie haben eine
klimaneutrale Perspektive. Eine aktuelle Studie des ITG Dresden zeigt,
wie die Klimaziele im ölbeheizten Gebäudebestand erreicht werden können.
Neben Effizienzsteigerung und Hybridisierung tragen dazu – als eine
weitere Option – erneuerbare flüssige Energieträger bei. Eine Sache wird
zum Beispiel in der Diskussion sehr gern unterschlagen: Die
Treibhausgasminderung bei ölbeheizten Gebäuden beträgt seit 1990
beachtliche 45 Prozent. Der gesamte Gebäudesektor hat im gleichen
Zeitraum lediglich eine Emissionsminderung von 38 Prozent erzielt.
Quelle: IWO, 2019